Terms and conditions

Our terms and conditions are currently available in German only. The German version applies.

1. Leistungen von Brand Concepts

1.1 Die Brand Concepts GmbH (nachfolgend „Brand Concepts“) ist als Dienstleister auf dem Gebiet der Konzeption, Planung, und Durchführung von realen und digitalen Markenauftritten sowie von Firmenveranstaltungen und Firmenevents tätig (im folgenden „Leistungen“), welche die Kunden von Brand Concepts selbst oder ggf. über eine Agentur als Veranstalter durchführen wollen. Der Kunde als Veranstalter beauftragt in diesem Rahmen Brand Concepts als ausführenden Dienstleister mit der Planung, Vorbereitung und Umsetzung seiner Veranstaltung; der Kunde trägt in diesem Rahmen die Verkehrssicherungspflichten als Veranstalter.

1.2 Brand Concepts wird die Veranstaltung unter Berücksichtigung der jeweils gültigen staatlichen Hygienevorschriften vorbereiten und umsetzen. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung der von Brand Concepts vorgesehenen Maßnahmen zur Umsetzung der staatlichen Hygienevorschriften durch die Teilnehmer der Veranstaltung.

1.3 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über Leistungen („Aufträge“ oder einzeln „Auftrag“) der Brand Concepts mit ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

1.4 Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Der Auftrag wird ausschließlich zu den in diesen AGB formulierten Bedingungen abgeschlossen. Soweit AGB des Auftraggebers von den vorliegenden AGB abweichen, werden die AGB des Auftraggebers auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Brand Concepts ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.5 Soweit in einem Projektvertrag diesen AGB widersprechende Regelungen getroffen werden, gelten die Regelungen des Projektvertrages vorrangig vor diesen AGB.

2. Zustandekommen des Auftrags

2.1 Alle Angebote von Brand Concepts sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftrag kommt mit Bestätigung des Angebots von Brand Concepts durch den Kunden zustande.

2.2 Brand Concepts erbringt ihre Leistungen auf Grundlage des Projektvertrages und dieser AGB. Soweit der Auftraggeber abweichende Konditionen wünscht, hat er dies Brand Concepts ausdrücklich schriftlich mitzuteilen. Sofern Brand Concepts eine gewünschte Abweichung nicht ausdrücklich schriftlich akzeptiert, kommt der Auftrag mit dem Inhalt zustande, wie er im Angebot beschrieben ist. Änderungen, die vom Auftraggeber gewünscht werden, sind gesondert zu vereinbaren. Brand Concepts ist in diesem Fall berechtigt, die vereinbarte Vergütung entsprechend anzupassen.

Sofern die Änderung eine Reduzierung des Umfangs der Leistungen vorsieht, gilt Ziffer 4.5 (Teilstornierung).

2.3 Der Auftraggeber akzeptiert mit Abschluss des Projektvertrages sämtliche im Angebot der Brand Concepts aufgeführten Leistungen von Drittunternehmen, die durch die Brand Concepts selbst oder im Namen des Auftraggebers beauftragt werden, z.B. Hotels, Tagungsorte, Catering, Messebau, Technik, Fahrdienste, Künstler usw. („Drittdienstleister“). Drittdienstleister sind nicht Erfüllungsgehilfen von Brand Concepts. Brand Concepts haftet nicht für Drittdienstleister, sondern tritt lediglich ihre Ansprüche, die gegen den Drittdienstleister bestehen, an den Auftraggeber ab und ist bei der Durchsetzung solcher Ansprüche unterstützend tätig. Sofern Brand Concepts Unterauftragnehmer einsetzt, für welche Brand Concepts gem. § 278 BGB haftet, wird Brand Concepts dies dem Auftraggeber ausdrücklich mitteilen.

3. Vergütung

3.1 Die im Angebot vereinbarte Gesamtvergütung ist in folgenden Raten zu zahlen:

  • 50 % bei Annahme des Angebots
  • 30% 1 Woche vor Beginn des Events
  • 20% bei Zusendung der Endabrechnung durch Brand Concepts

fällig jeweils 30 Tage nach entsprechender Rechnungsstellung.

3.2 Alle von Brand Concepts angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.3 Die Vergütung wird im Angebot festgelegt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, richtet sich die Vergütung entweder nach dem tatsächlichen Aufwand (Zeitaufwand und Materialaufwand) oder nach Festpreis.

3.4 Bei Zahlungsverzug ist die Brand Concepts berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem aktuell gültigen Basiszinssatz zu verlangen. Brand Concepts ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung weiter berechtigt, von dem Auftrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

3.5 Sofern der Auftraggeber im Auftrag nicht enthaltene Leistungen verlangt oder aufgrund unrichtiger Angaben des Auftraggebers, aufgrund von durch Brand Concepts nicht verschuldete Transportverzögerungen oder aufgrund nicht termin- oder fachgerechter Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen von Brand Concepts sind, Mehraufwendungen erforderlich werden, ist Brand Concepts berechtigt, diese dem Auftraggeber nach aktuellen Vergütungssätzen zusätzlich in Rechnung zu stellen.

3.6 Sofern für die Umsetzung von Hygienevorschriften aufgrund von geänderten gesetzlichen Bestimmungen oder aufgrund von Maßnahmen einer Behörde, eines Gerichts oder einer Regierung für den Zeitpunkt der Veranstaltung gegenüber der dem Projektvertag zugrundeliegenden Kalkulation höhere Kosten für die Veranstaltung entstehen, ist Brand Concepts berechtigt, diese dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung zu stellen.

4. Stornierung durch den Auftraggeber

4.1 Im Falle einer Stornierung hat der Auftraggeber sämtliche Kosten und eingegangenen Verbindlichkeiten der Brand Concepts (insbesondere die Kosten, die von Drittdienstleistern geltend gemacht werden) zu tragen. Brand Concepts wird sich bemühen, diese Kosten gering zu halten und, wenn möglich, von Stornierungsrechten ihrerseits gegen die Drittdienstleister Gebrauch zu machen. §§ 627 und 649 BGB finden keine Anwendung.

4.2 Sofern eine Stornierung aufgrund von Umständen höherer Gewalt erfolgt, wie z.B. Krieg, Terror, behördliche Anordnungen, Umweltkatastrophen wie z.B. Sturm, Flut, Feuer, die bei Abschluss des Auftrages nicht absehbar waren, verbleibt es bei der Zahlungspflicht des Auftraggebers gem. Ziffer 4.1. Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet die tatsächlich bis zum Zeitpunkt der Stornierung erbrachten Leistungen von Brand Concepts zu bezahlen sowie Brand Concepts darüber hinaus eventuelle bis zum Zeitpunkt der Stornierung entstandene oder von Drittdienstleistern bzw. Auftragnehmern von Brand Concepts gegenüber ihr geltend gemachte Kosten inkl. ggf. Stornierungskosten zu ersetzen.

4.3 Die Stornierung von Leistungen hat schriftlich zu erfolgen.

4.4 Die Regelungen dieser Ziffer 4 sind auch auf die Stornierung für Teilleistungen anzuwenden.

4.5 Für den Fall, dass die Veranstaltung aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen oder aufgrund von Maßnahmen einer Behörde, eines Gerichts oder einer Regierung nicht durchgeführt werden kann, ist Brand Concepts berechtigt (aber nicht verpflichtet), vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat in diesem Fall die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts erbrachten Leistungen von Brand Concepts zu bezahlen sowie Brand Concepts alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten inkl. ggf. Stornierungskosten im Verhältnis zu Drittdienstleistern zu ersetzen. Die Geltendmachung von darüberhinausgehenden Ansprüchen insbesondere Schadensersatzansprüchen, gegen die jeweils andere Vertragspartei ist in diesem Falle ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Den Parteien ist bewusst, dass die Leistungen von Brand Concepts wesentlich von der ordnungsgemäßen Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers abhängen. Soweit nicht gesondert im Auftrag festgelegt, schuldet der Auftraggeber alle Handlungen in seinem Bereich, die für die Erbringung der Leistungen durch die Brand Concepts notwendige Voraussetzung sind.

Insbesondere wird der Auftraggeber der Brand Concepts kostenfrei, fristgerecht und uneingeschränkt die für die Erbringung der Leistungen von Brand Concepts notwendigen Informationen liefern und Freigaben von Teilleistungen, wie z.B. Konzepterstellung, Budgetplanung, Ablaufplanung etc. erteilen oder, falls die Teilleistung nicht vertragsgemäß bewirkt ist, die notwendigen Korrekturen und Verbesserungen mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so ist Brand Concepts berechtigt, nach Fristsetzung von dem Auftrag zurückzutreten und entsprechend den Regelungen in Ziff. 4 Ersatz der bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten und Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, anteilige Vergütung sowie ggf. Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Falls der Auftraggeber Änderungen im vertraglichen Umfang der Leistungen wünscht, gilt dies als Änderungsverlangen gem. Ziffer 2.2 bzw. Teilstornierung gem. Ziffer 4.5. 5.2 Die Erbringung der Leistungen von Brand Concepts erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Zu diesem Zweck wird der Auftraggeber für jeden Auftrag einen Verantwortlichen benennen, der als Kontaktperson und Ansprechpartner für die Brand Concepts dient. Der Verantwortliche ist auch berechtigt, Freigaben i.S.v. Ziff. 5.1 für den Auftraggeber zu erteilen.

5.3 Sofern durch Verzögerung oder Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei Brand Concepts Aufwände, Kosten oder Schäden entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu ersetzen. Sofern die Erbringung der Leistungen aufgrund der Verzögerung oder Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten unmöglich oder wesentlich erschwert wird, hat Brand Concepts das Recht, den Auftrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Sofern die Mitwirkungspflicht noch nachholbar ist, gilt das Kündigungsrecht nur nach erfolgloser Fristsetzung durch die Brand Concepts zur Nachholung der Mitwirkungspflicht.

6. Abnahme

Die Parteien sind sich einig, dass Brand Concepts nicht für einen bestimmten Erfolg der Leistungen einstehen kann und es sich daher bei den Leistungen um Dienstleistungen handelt. Sofern im Einzelfall Leistungen von Brand Concepts jedoch werkvertragsrechtlichen Charakter haben, gelten die Leistungen von Brand Concepts als abgenommen, wenn der Auftraggeber nach Anzeige der Fertigstellung oder Übergabe durch Brand Concepts die Abnahme oder entsprechend dem vereinbarten Zeitplan nicht innerhalb einer von Brand Concepts zu setzenden angemessenen Frist ablehnt, spätestens mit Nutzung der Leistung von Brand Concepts durch den Auftraggeber. Die Abnahme kann nicht verweigert werden, wenn es sich nur um unwesentliche Mängel handelt.

7. Haftung und Gewährleistung

7.1 Brand Concepts steht dafür ein, dass die Leistungen nach mittlerer Art und Güte erbracht werden.

7.2 Brand Concepts übernimmt für ihre Leistungen die gesetzlichen Gewährleistungspflichten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Ein Rücktritt des Auftraggebers vom Auftrag wegen eines Mangels ist jedoch nur möglich, wenn der Auftraggeber Brand Concepts mindestens zwei Mal Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben hat.

7.3 Brand Concepts haftet dem Auftraggeber uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise (Kardinalpflicht). Vorbehaltlich Ziffer 7.5 ist im Übrigen eine Haftung auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

7.4 Sofern die Brand Concepts für die Verletzung von Kardinalpflichten haftet, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind, ist die Haftung von Brand Concepts auf den Schaden begrenzt, mit dessen Eintritt bei Abschluss des Auftrags entsprechend der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände zu rechnen war.

7.5 Keine Haftung besteht für Schäden, die Folge eines Falles höherer Gewalt sind (insbesondere Natur-, Brandkatastrophen, Krieg, Arbeitskämpfe usw.).

7.6 Die Haftungsbeschränkungen in dieser Ziff. 7 gelten nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.7 Brand Concepts übernimmt keine Verantwortung für den Fall, dass Teilnehmer der Veranstaltung trotz Hinweises seitens Brand Concepts den angeordneten Hygienevorschriften zuwiderhandeln. Der Auftraggeber stellt Brand Concepts insoweit von jeglicher Haftung frei.

8. Geheimhaltung

8.1 Die Parteien sind verpflichtet, über alle ihnen während ihrer Tätigkeit unter einem Auftrag sowie im Rahmen der Anbahnung eines Auftrages von der anderen Partei bekannt gegebenen Informationen, welche die weder insgesamt, noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Information umgehen, allgemein bekannt oder ohne weiteres zugänglich und daher von wirtschaftlichem Wert sind, die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber sind und bei denen ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht (im Folgenden „Vertrauliche Informationen“) während der Dauer des Auftrages und nach dessen Beendigung Stillschweigen zu bewahren und diese Vertraulichen Informationen weder selbst zu nutzen noch durch Dritte nutzen zu lassen.

Vertrauliche Informationen sind alle erkennbar als vertraulich einzuordnende oder konkret als vertraulich bezeichnete Informationen, d.h. insbes. alle Ergebnisse kreativer Tätigkeit sowie alle technischen Informationen, insbesondere Skizzen, Grafiken und Zeichnungen inkl. Konzepte, Projekt- und/oder Projektentwicklungsbeschreibungen, konzeptionelle, technische und/oder kaufmännische Dokumente, konzeptionelle, technische und/oder kaufmännische Prozesse und anderes konzeptionelles, technisches und/oder kaufmännisches Know-how, Muster und/oder Modelle einschließlich Manuskripte, Texte, technische Ausführungen, Fotografien, bildliche Darstellungen, Aufzeichnungen, Software, Bild- und/oder Tonaufnahmen, Kundeninformationen, Auflistungen bzw. Aufzählungen von Kunden und Geschäftspartnern, ungeachtet ob schriftlich, elektronisch, mündlich, digital verkörpert oder in anderer Form, Vertrauliche Informationen sind nicht solche Informationen, die die empfangende Partei von Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht erhalten hat oder die allgemein in der Öffentlichkeit bekannt sind und/oder werden. Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen zur Verfügung gestellten Vertraulichen Informationen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können.

8.2 Die von der jeweils anderen Partei zur Verfügung gestellten Unterlagen und sonstige Gegenstände sind während der Dauer der Durchführung des Auftrages auf Anforderung, nach Beendigung des Auftrages unverzüglich unaufgefordert an diese Partei zurückzugeben. Dieselbe Aufbewahrungs- und Herausgabepflicht gilt für sämtliche Schriftstücke und sonstige Aufzeichnungen, insbesondere auch elektronischer Art, welche Vertrauliche Informationen beinhalten, die interne Angelegenheiten der anderen Partei betreffen (Notizen, Entwürfe, Abschriften, Kopien etc.). An solchen Unterlagen und Gegenständen kann ein Zurückbehaltungsrecht nicht geltend gemacht werden. Die Parteien haben Dritten, die eine Partei zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen eines Auftrags einsetzt, die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 8 entsprechend aufzuerlegen.

8.3 Die Vorschriften dieser Ziffer 8 gelten insbesondere, aber nicht darauf beschränkt, für Entwürfe, Planungen und Berechnungen, welche Brand Concepts dem Auftraggeber im Rahmen von Angeboten übergibt; diese dürfen vom Auftraggeber nicht an Dritte (insbesondere z.B. im Rahmen von Ausschreibungen) weitergegeben werden. Der Auftraggeber ist zur Nutzung der Konzeptentwürfe, Planungen und Berechnungen nur im Falle des Abschlusses eines Auftrags mit Brand Concepts und nur für die nach dem Auftrag vorgesehenen Zwecke berechtigt. Vervielfältigungen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung von Brand Concepts zulässig.

8.4 Sofern die Parteien eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung abschließen oder abgeschlossen haben, gilt diese vorrangig.

9. Datenschutz

9.1 Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

9.2 Brand Concepts fungiert für den Auftraggeber hinsichtlich der in seinem Auftrag bzw. zum Zweck der Erbringung der Leistung erhobenen oder vom Auftraggeber übergebenen Daten als Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 28 DSGVO.

Sofern notwendig, werden die Parteien eine schriftliche Vereinbarung über Auftragsdatenverarbeitung schließen.

10. Geistige und gewerbliche Schutzrechte

10.1 Alle im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung durch die Brand Concepts entstehenden gewerblichen oder geistigen Schutzrechte (Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, inkl. Rechte an von Brand Concepts eingesetzter oder entwickelter Software, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz etc.) verbleiben bei Brand Concepts, es sei denn die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Jedwede Nutzung oder Verwertung der genannten Rechte durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Vereinbarung mit Brand Concepts. Die Befugnis zur Änderung von Entwürfen oder Konzepten von Brand Concepts steht ausschließlich der Brand Concepts zu. Druckvorlagen, Arbeitsfilme und Negative, die von Brand Concepts oder in ihrem Auftrag hergestellt werden, bleiben Eigentum von Brand Concepts. Dies gilt auch dann, wenn diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

10.2 Für den Fall, dass die Leistung von Brand Concepts gemäß Angebot die Herstellung von Foto- und/oder Filmaufnahmen im Rahmen der Veranstaltung umfasst, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Rechte von auf den Aufnahmen befindlichen Personen (Recht am eigenen Bild, ggf. Leistungsschutzrechte) und sämtliche weiteren für die Herstellung und Nutzung der Aufnahmen erforderlichen Rechte (Nutzungsrechte an vorbestehenden Werken, insbesondere an verwendeter Musik, Hausrecht/Drehgenehmigung etc.) sowie ggf. erforderliche Freigaben einzuholen, sofern im Projektvertrag nichts anderes vereinbart ist.

11. Laufzeit des Auftrags und Kündigung aus wichtigem Grund

11.1 Der Auftrag ist mit Vollendung der Leistungen seitens Brand Concepts beendet (regelmäßig Übermittlung der Endabrechnung durch Brand Concepts).

11.2 Für vorherige Stornierungen gilt Ziffer 4.

11.3 Beide Parteien sind berechtigt, den Auftrag aus wichtigem Grund i.S.d. § 314 BGB zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Sofern eine Partei den wichtigen Grund zu vertreten hat, kann die kündigende Partei neben der Kündigung auch Schadenersatz verlangen.

12. Allgemeine Vorschriften

12.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Auftrages unwirksam, bleibt die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt.

12.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der Aufträge bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dasselbe gilt für einen Verzicht der Parteien auf die Schriftform.

12.3 Der Projektvertrag und diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen den Parteien aus und wegen Aufträgen ist München.

Stand: April 2021